Es gibt in Deutschland keine einheitliche, bundesweite Regelung für carportfreie Bauvorhaben. Jedes der 16 Bundesländer legt in seiner eigenen Landesbauordnung fest, bis zu welcher Größe ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden darf. Diese Grenzwerte unterscheiden sich teils erheblich — was in Bayern problemlos genehmigungsfrei ist, kann in Nordrhein-Westfalen bereits eine Baugenehmigung erfordern. Auf dieser Seite erklären wir, worauf es grundsätzlich ankommt und wie Sie die Regeln für Ihr eigenes Bundesland herausfinden.
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Kostenlos ab 5.250 €Carports · Baugenehmigung & Vorschriften
Anders als in den Niederlanden gibt es in Deutschland keine einheitliche, bundesweite Regelung für genehmigungsfreie Bauvorhaben. Jedes der 16 Bundesländer legt in seiner eigenen Landesbauordnung fest, bis zu welcher Größe ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden darf. Diese Grenzwerte unterscheiden sich teils erheblich — was in Bayern problemlos genehmigungsfrei ist, kann in Nordrhein-Westfalen bereits eine Baugenehmigung erfordern. Auf dieser Seite erklären wir, welche Grenzwerte pro Bundesland gelten und wie Sie die aktuellen Regeln für Ihre eigene Gemeinde prüfen.
Stand der Angaben: Die genannten Grenzwerte sind über öffentliche Register und Landesbauordnungen recherchiert und entsprechen dem Stand 2026. Landesbauordnungen werden regelmäßig angepasst (Baden-Württemberg z. B. zuletzt zum 28.06.2025) — prüfen Sie daher vor der Bestellung stets die aktuell gültige Fassung bei Ihrem zuständigen Bauamt.
In Deutschland regelt jedes Bundesland selbst, in seiner eigenen Landesbauordnung (LBO), welche Bauvorhaben verfahrensfrei — also ohne Baugenehmigung — zulässig sind. Das bedeutet: Ein Carport, der in einem Bundesland problemlos genehmigungsfrei ist, kann in einem anderen Bundesland bereits einen Bauantrag erfordern.
Die folgenden Werte beziehen sich auf Grundfläche und mittlere Wandhöhe von 3 m, sofern nicht anders angegeben:
Bis 50 m² und 3,00 m Wandhöhe verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 BayBO). Mit kommunaler Satzung sogar bis 100 m² möglich. Kein Bauantrag, keine Bauanzeige nötig.
Bis 50 m² und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei (§ 50 LBO, seit 28.06.2025).
Bis 50 m² genehmigungsfrei — gehört zusammen mit Bayern und Baden-Württemberg zu den großzügigsten Bundesländern.
Bis 30 m² und 3 m mittlere Wandhöhe verfahrensfrei (§ 62 BauO NRW). Eine Bauanzeige ist trotzdem verpflichtend.
Ebenfalls bis 30 m² genehmigungsfrei, vergleichbar mit NRW.
Bis 36 m² genehmigungsfrei.
Bis 40 m² genehmigungsfrei.
Ausnahme: Hier ist für einen Carport meist tatsächlich eine Baugenehmigung erforderlich, unabhängig von der Größe.
Bis 30 m² genehmigungsfrei — hier zählt neben der Grundfläche zusätzlich ein maximaler Rauminhalt von 30 m³, wodurch ein hohes Carport-Dach bereits bei kleiner Grundfläche genehmigungspflichtig werden kann.
In den meisten übrigen Bundesländern gelten Grenzwerte zwischen